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Landesprogramm

Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen

Im Programm Landesprogramm für solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ) wird durch neue Formen der Steuerung und Vernetzung eine bedarfsgerechte, den Regionen entsprechende soziale Infrastruktur für das Zusammenleben der Generationen geschaffen. Eine integrierte Planung in den Landkreisen und kreisfreien Städten schafft Vernetzung innerhalb der Verwaltung und interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern, Interessensgruppen und Ehrenamt.

Das Land Thüringen fördert mit aktuell (Stand 2024) über 17 Millionen Euro pro Jahr einerseits bestehende Angebote der Familienförderung wie: Frauen- und Familienzentren,  Erziehungs-, Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen, Thüringer Eltern-Kind-Zentren und die Seniorenarbeit. Andererseits fördert es neue familienunterstützende bzw. planerische, koordinierende Aufgaben in den Kommunen. Die Kommunen beteiligen sich mit einer Kofinanzierung von 30 % der Fördersumme. Die Finanzierung ist in einem Stufenplan geregelt.

Dabei ist für das Abrufen der Gesamtsumme der Förderung eine integrierte fachvernetzende Planung Fördervoraussetzung. Die Partizipation aller Beteiligten steht im Vordergrund. Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen einen Antrag beim TMASGFF, Referat 25. Die ThEKiZ – Einrichtungen, die bereits 2017 und 2018 im Rahmen der Richtlinie ThEKiZ gefördert wurden, werden ab dem Haushaltsjahr 2019 dem Bestandschutz zur Richtlinie LSZ zugeordnet. Die Beantragung der Mittel für diese Einrichtungen erfolgt im Rahmen der Antragsstellung zum LSZ bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Die Förderung sieht auch die Finanzierung der Prozessbegleitung vor. Die Entwicklung der ThEKiZ-Einrichtungen sind dem Handlungsfeld 6 ‚Bildung im familiären Umfeld‘ im Landesprogramm zugeordnet. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Website: https://www.lsz-thueringen.de/

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