Landesförderung
Thüringer Landesförderung und Landesstrategie
Seit 2015 unterstützt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) in einer Landesförderung die Neuentstehung und Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Thüringer Eltern-Kind-Zentren (ThEKiZ) in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens.
Die schrittweise Weiterentwicklung von Kitas zu Thüringer Eltern-Kind-Zentren ist als Ziel im aktuellen Koalitionsvertrag der Parteien DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/ GRÜNE für die 7. Wahlperiode des Thüringer Landtages verankert.
Die Landesstrategie zum Ausbau von Thüringer Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren wird im Rahmen von Förderung, Fortbildung und Begleitung umgesetzt. Die Entwicklungsstrategie für Thüringer Eltern-Kind-Zentren wird dabei von fünf Säulen getragen: die Vernetzung aller Akteur*innen im Bereich der frühkindlichen Bildung, eine Landesförderung der örtlichen Träger der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der Einrichtungen, eine koordinierende überregionale Fach- und Forschungsstelle ThEKiZ, das Bereitstellen einer fachlichen Prozessbegleitung sowie das Bereitstellen eines bedarfsgerechten Fortbildungsprogrammes.
Die Fachstelle- und Forschungsstelle ThEKiZ übernimmt dabei die überörtliche Koordinierung, Vernetzung und Beratung zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie des Freistaates für den Ausbau Thüringer Eltern-Kind-Zentren (ThEKiZ). Die Landesförderung ist ein Baustein der Gesamtstrategie der Landesregierung und wird seit dem Haushaltsjahr 2019 im Landesprogramm für solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ) fortgeführt.
Thüringer Eltern-Kind-Zentren die bereits 2017 und 2018 im Rahmen der Richtlinie ThEKiZ gefördert wurden, wurden ab dem Haushaltsjahr 2019 dem Bestandschutz zur Richtlinie LSZ zugeordnet. Die Beantragung der Mittel für diese Einrichtungen erfolgt im Rahmen der Antragstellung zum LSZ bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Im Landeshaushalt 2019 stehen über das Sonderprogramm ThEKiZ zusätzlich 1,5 Mio. Euro für die Entwicklung neuer Kitas zu ThEKiZ einschließlich der damit verbundenen Prozessbegleitung zur Verfügung. Die Antragstellung für Mittel aus dem Sonderprogramm ThEKiZ erfolgt ebenfalls über den Antrag der Richtlinie zum LSZ.
Die vom Thüringer Landesjugendhilfeausschuss beschlossenen „Fachlichen Empfehlungen zur Entwicklung von Kitas zu Thüringer Eltern-Kind-Zentren “ als Qualitätsstandards für ThEKiZ bleiben weiterhin leitgebend. Im Zuge der Entwicklung des Landesprogramms LSZ ab 2019 erschien unter Berücksichtigung der konkreten Erfahrungen bei der Umsetzung des Programms 2021 eine neue Fassung der Fachlichen Empfehlungen.